Der Aufzug im Allgemeinen

Der Aufzug im Allgemeinen ist eine vertikale Transportanlage für Güter jeglicher Art und Personen. Vor der Montage muss bereits im Vorfeld die Anordnung in Bezug auf die brandschutz-, bau- und ablauftechnischen Erfordernisse beachtet werden, die speziellen Sicherheitsbestimmungen entsprechen müssen. Dient der Aufzug zur Beförderung von Personen, so zählt dieser zu den bekannten Anlagen, die einer Überwachung laut der Betriebssicherheitsverordnung, kurz der BetrSichV unterliegen.

Die Montage der Anlage kann in bauseits erstellten Betonschächten oder auch in Mauerschächten erfolgen. Dabei sind die Schächte für den Innen- und genauso für den Außeneinsatz geeignet. Die Gestaltung des Schachts kann auf unterschiedliche Art und Weise vorgenommen werden, am häufigsten werden Granitplatten, pulverbeschichtete Aluminiumbleche, Glas oder andere Materialien verwendet. Keinen zusätzlichen Maschinenraum benötigt ein Aufzug, wo sich direkt an der Kabine der Antrieb befindet. Mindestens 1.000 Millimeter an Tiefe für die Schachtgrube wird bei Geschwindigkeiten benötigt, die größer als 0,2 Meter pro Sekunde betragen. Befinden sich die Geschwindigkeiten darunter, so kann bei bestimmten Voraussetzungen die Schachtgrubentiefe um einiges verringert werden.

Der Aufzug für mehr Mobilität

In der heutigen Zeit ist der Aufzug immer öfters in Eigenheimen anzutreffen. Damit können sogar gehbehinderte Menschen wieder mehr Komfort in ihren eigenen vier Wänden erhalten, schlicht und ergreifend bewahren sie sich somit ihre Mobilität. Besonders in diesem Bereich gibt es die unterschiedlichsten Varianten, die man als Aufzug wählen kann.

Als Behindertenaufzug im eigenen Heim finden der Plattformlift, der Sitzlift oder die Variante mit nicht geschlossener Kabine ihre Verwendung. In der Regel betragen die Förderhöhen zwischen einem und bis zu drei Meter. Es gibt aber auch den Aufzug, der eine Höhendifferenz bis zu etwa zwölf Metern bietet, so dass Behinderten genauso der Zugang vom Keller bis zum Dachgeschoss ermöglicht wird. In Eigenheimen werden lediglich rund 20 Prozent als Senkrechtaufzug eingebaut, dagegen werden etwa 80 Prozent montiert, die schräg über die Treppen verlaufen.

Die Behindertenaufzüge sind mit einer geringen Betriebsgeschwindigkeit ausgestattet, die maximal 0,2 Meter pro Sekunde beträgt. Der Grund hierfür ist in der Sicherheit zu sehen. Verläuft der Aufzug schräg über die Treppe, so müssen Führungsschienen installiert und Parkhaltestellen eingerechnet werden. Als einen großen Vorteil sind die Kosten bei der Anschaffung zu sehen, die wesentlich geringer ausfallen, als es bei den Personenaufzügen der Fall ist. Auch nachträglich können noch Behindertenaufzüge in bereits bestehende Gebäude montiert werden.

Der Senkrechtaufzug dient ausschließlich für den Transport von Behinderten, wie beispielsweise Rollstuhlfahrern und einer eventuellen Begleitperson. Den Senkrechtaufzug kann man mit und ohne Schacht wählen. Auch die Hebeplattform erleichtert den Transport von Rollstuhlfahrern zwischen verschiedenen Ebenen und findet seinen Einsatz sowohl im öffentlichen Bereich, wie im privaten Haushalt.

Mit dem Treppen-Sitzlift im Eigenheim kann das körperlich anstrengende Treppensteigen gerade für ältere Menschen ein Ende haben. Per Knopfdruck kann man in die obere oder untere Etage gelangen. Der Vorteil hier ist, dass kaum Umbauarbeiten vorgenommen werden müssen und er an fast jeder Treppe zu montieren ist.

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